Miko ♂
Rasse: Schäferhund Mischling
Alter: geb. Februar 2016 | Größe: ca. 55 cm
kastriert: ja
Herkunftsland: Rumänien
Aktueller Aufenthaltsort: 29599 Weste, Niedersachsen/ Deutschland
Abgabegrund: Überforderung seiner Besitzer
Ihr Ansprechpartner für diese Vermittlung:
Michaela Schreiber
Tel.: 05805-9798933 | Mobil: 0151-70012731
Email: info@tierschutzhof-hoever.de
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Kurz zusammen gefasst: Miko ist mit Hündinnen und Rüden (nach Sympathie) verträglich, sehr gelehrig und aktiv, für Familien ohne Kinder geeignet, hat keinerlei Jagdtrieb, braucht eine konsequente Führung und ist geimpft wie auch gechipt. |
Einst auf den Straßen Rumäniens geboren und im Alter von fünf Monaten hier in Deutschland adoptiert. Regeln und Grenzen hat der kleine Mann nie kennenlernen dürfen, dabei wären gerade diese so wichtig für ihn gewesen.
Miko wurde bei uns abgegeben, weil er angeblich nach seinem Herrchen wie auch den Kindern im Haushalt schnappte. Dies können wir absolut nicht bestätigen, selbst in den brenzlichsten Situationen
hat Miko sich immer gut unter Kontrolle.
Er ist aufgrund seiner Vergangenheit in Rumänien, kein großer Freund von Menschen. Mit gutem Training und etwas Geduld wird man aber auch diesen Umstand schnell abstellen können. Wir haben leider
nur wenig Gelegenheit solche Situationen zu trainieren, daher werden wir uns demnächst die Zeit nehmen und mit ihm an von Passanten gut besuchten Plätzen üben.
Miko braucht etwas Zeit um mit Menschen warm zu werden, ist dieses jedoch geschehen, ist er ein fröhliches, aufgeschlossenes Kerlchen. Eben wie oben schon erwähnt ein richtiger, kleiner
Sonnenschein.
Wenn Sie Miko kennen lernen möchten, steht diesem Wunsch natürlich nichts im Wege.
Wir freuen uns auf Sie!
Mikos Paten sind:
♥ Melanie S. und Emine B. ♥
Tierschutzhof Höver e.V.
Höver 12
29599 Weste
Email: info@tierschutzhof-hoever.de
Tierschutzhof Höver e.V.
Konto-Nr.: 16711800 | BLZ: 25862292
bei der Volksbank Uelzen-Salzwedel eG.
IBAN: DE07258622920016711800
BIC: GENODEF1EUB
Der Tierschutzhof Höver e.V. besitzt die nötige Erlaubnispflicht nach § 11 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 5, Nr. 8b TSchG.